Städtische Sportplätze für den Vereins- und Trainings-betrieb freigegeben – Bolzplätze im Stadtgebiet nach wie vor gesperrt
Nach Mitteilung der Staatsregierung sind die kommunalen Sportanlagen ab sofort wieder für den Trainingsbetrieb der Vereine geöffnet. Entsprechend der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab 11. Mai 2020 der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung verschiedener Voraussetzungen möglich: Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen zwei Personen von 1,5 Metern Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer oder Betreuer) Kontaktfreie Durchführung Keine Nutzung von Umkleidekabinen Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten Keine Nutzung der Nassbereiche, Duschen, etc. Und weitere Einschränkungen, die aufgrund der vorsorglichen Maßnahmen notwendig sind. Neben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme, die



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