Im Herbst 2017 gingen bei Polizei und Staatsanwaltschaft Augsburg Hinweise ein, dass ein Sachverständigenbüro, das im Landkreis Augsburg ansässig ist, Datenträger mit polizeilichen Beweismitteln außerhalb seiner Räumlichkeiten auswerten lasse. Dieser Umstand widerspricht grundsätzlich sicherheitsrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Beweismitteln.
Die Sicherung von Beweismitteln im Rahmen der Ermittlungen zu Straftaten obliegt grundsätzlich der Polizei. Angesichts der zunehmenden Datenflut, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Bilddateien auf den verschiedensten Datenträgern, ist indessen die Einbindung zuverlässiger externer Sachverständiger in Fällen unabdingbar, in denen große Datenmengen auszuwerten sind. Dies dient auch der zügigen Durchführung der jeweiligen Ermittlungsverfahren. Die Zuverlässigkeit und die Eignung für diese gutachterliche Tätigkeit wird sowohl