Verdächtiges Verhalten an Wahlurne kann von Polizei aufgeklärt werden
Im Rahmen der Europawahl am 26.05.2019 bemerkte ein 30-jähriger Wähler kurz nach Öffnung des Wahllokals in der Ganghoferstraße, dass an einer Wahlurne das amtliche Siegel nicht vorschriftsmäßig angebracht war. Das Siegel war weder eingerissen noch gebrochen, hatte sich jedoch an einer Seite vom Untergrund gelöst. Ein Öffnen der Wahlurne wäre somit ohne Beschädigung des Siegels möglich gewesen. Nachdem der Zeuge die beschriebene Wahlurne vor Verlassen des Wahllokals fotografiert hatte, veröffentlichte eine Initiative das Bild wenig später auf einer Social Media-Plattform. Das Bild war mit einem Statement versehen, dass die Wahlurne geöffnet worden sei. Darüber hinaus habe ein im Wahllokal anwesender Mann versucht, das Siegel mit Hilfe eines Klebebandes zu überkleben. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente überprüfte die Polizeiinspektion Zusmarshausen alle Wahlurnen im



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