Blauzungenkrankheit - Einschneidende Änderungen beim Verbringen aus dem Sperrgebiet
In einer Länder-Besprechung am 06.05.2019 wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Risikoanalyse des FLI (Stand 26.04.2019) beschlossen, dass die derzeit geltenden vereinfachten Verbringungsregelungen für ungeimpfte Tiere (Zucht-, Nutztiere und Kälber unter 90 Tage) nach dem 17.05.2019 nicht weiter angewandt werden können. Das bedeutet, dass ab dem 18.05.2019 nur noch geimpfte Tiere aus dem Sperrgebiet verbracht werden dürfen. Insbesondere für Kälber ergeben sich folgende Änderungen: Ab dem 18.05.2019 können ungeimpfte Kälber nur noch unter folgenden Bedingungen verbracht werden: Kälber, die innerstaatlich aus einem Sperrgebiet verbracht werden sollen, müssen von Muttertieren stammen, die vor Belegung gegen den entsprechenden BTV-Stamm geimpft wurden und es muss nachweislich die Gabe von Kolostrum des Muttertieres erfolgt sein. Der Nachweis der Kolostrum-Gabe erfolgt durch eine



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