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29.03.2019 - 11:18 - Medlingen

Hoher Sachschaden durch misslungenen Überholvorgang

Am 28.03.2019 gegen 17.00 Uhr wollte ein 47 jähriger Fahrer eines Fords einen vor ihm fahrenden Nissan überholen, der ebenfalls auf der Kreisstraße DLG 29 fuhr. Dabei touchierte der 47 Jährige auf Grund mangelnden Seitenabstands den Nissan und beschädigte diesen an der linken Fahrzeugseite.

An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 5500 Euro.

Quelle: Polizeiinspektion Dillingen
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