Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
06.09.2018 - 17:14 - Nördlingen
Am 05.09.2018, 13.20 Uhr bog eine 39 jährige Pkw-Fahrerin in Nördlingen von der Ostumgehung nach rechts in die Gewerbestraße ein und hatte hierbei den rechten Fahrtrichtungsanzeiger betätigt. Die 22 jährige Unfallverursacherin wollte mit ihrem Pkw von der Emil-Eigner-Str. nach links in die Gewerbestraße einbiegen. Sie hat am Pkw der Geschädigten den rechten Fahrtrichtungsanzeiger gesehen und war deshalb der Meinung, dass diese nach rechts in die Emil-Eigner-Str. einbiegt. Unter Missachtung der Vorfahrt fuhr sie los und verursachte dadurch den Verkehrsunfall. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf 12.000 Euro.
Quelle: Polizeiinspektion Nördlingen