Bild: Michael H. Lemmer (Wikipedia)

07.04.2017 - 00:00 - Gremheim

Verstoß gg. das Naturschutzgesetz

Vor einigen Tagen wandte sich eine aufmerksame Bürgerin an die örtliche Tageszeitung (Donau-Zeitung) und beklagte sich über einen dreisten Naturfrevel im Bereich Gremheim. Bei der PI Dillingen wurden daraufhin die notwendigen Ermittlungen eingeleitet. Es stellte sich heraus, dass im dortigen Naturschutzgebiet „Neuschüttgewörth“ unbekannte Täter auf einer Fläche von ca. 200 qm rund 300 Stück Waldschlüsselblumen ausgegraben und entwendet hatten. Bei dieser Pflanzenart handelt es sich um eine nach den Richtlinien des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützte Art. Das Entnehmen aus der Natur stellt ein Vergehen dar das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Aufgrund der Menge der fein säuberlich ausgegrabenen Pflanzen ist davon auszugehen, dass diese für gewerbliche Zwecke (Weiterverkauf!) verwendet wurden. Die PI Dillingen, Tel. 09071/56210, bittet in diesem Zusammenhang um sachdienlich Hinweise. Wem sind dort in letzter Zeit verdächtige Fahrzeuge oder Personen aufgefallen

Quelle: Polizeiinspektion Dillingen a.d.Do.


Bild: Michael H. Lemmer (Wikipedia)
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