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21.06.2017 - 17:38 - München

Feuerwehr bis 65

Der Bayerische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen, die bereits am 1. Juli in Kraft treten werden. "Wir haben damit entscheidende Weichen dafür gestellt, dass unsere Feuerwehren auch künftig einsatzfähig sind", erklärt der CSU-Stimmkreisabgeordnete Wolfgang Fackler kurz nach der Abstimmung im Plenum und betont: "Heute ist ein guter Tag für die über 160 Feuerwehren im Landkreis und damit auch für uns Bürger, in deren Dienst sich die Feuerwehrleute tagtäglich stellen!"

Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre. "Damit wollen wir mit Blick auf die demografische Entwicklung das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern", so MdL Fackler, der aus vielen Gesprächen mit den Feuerwehrkommandanten im Landkreis weiß, dass gerade diese Anpassung sehr wichtig ist. „Ich begrüße diese Änderung, allerdings müssen die Feuerwehren jetzt die Überbrückungszeit nutzen, um ihre Nachwuchsgewinnung fortzusetzen und zu intensivieren“, so Kreisbrandrat Rudolf Mieling (Kaisheim) in einer ersten Reaktion. 

Von perspektivischer Bedeutung ist es auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Kommunen wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen. 1998 waren das Eintrittsalter von zwölf Jahren und das Austrittsalter von 63 Jahren zuletzt verändert worden. 

Neben weiteren Punkten, welche die Organisation erleichtern sollen, wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. So können zum Beispiel gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden, sofern dies der ausdrückliche Wunsch der Mitglieder der betroffenen Feuerwehren ist.

Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, erläutert MdL Fackler.

Quelle: Abgeordnetenbüro MdL Fackler
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