Bild: (Symbolbild) Augustas Didžgalvis (Wikipedia)
28.08.2017 - 14:24 - Frauenstetten
Wie bereits berichtet, sah sich ein Polizeibeamter aufgrund einer unmittelbaren Bedrohungslage dazu gezwungen von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Es steht nun fest, dass die zunächst einmalig als Warnschuss gemeldete Schussabgabe durch den Polizeibeamten gezielt auf das Bein des Beschuldigten erfolgte. Eine durch das BLKA, am 24.08.2017 veranlasste rechtsmedizinische Untersuchung des 53-Jährigen ergab, dass der Mann eine Schussverletzung am Bein vorweist. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde die Verletzung durch die Abgabe eines einzelnen Schusses durch den Erstzugriffsbeamten verursacht. Die Schussabgabe erfolgte nach Androhung durch den Beamten und hatte keine lebensbedrohliche Folge. Die Ursache für die beim 53-Jährigen festgestellte leichte Kopfverletzung ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen durch das BLKA. Am 25.08.2017 wurde der Haftbefehl gegen den 53jährigen Mann wegen versuchten Totschlags durch einen einstweiligen Unterbringungsbefehl ersetzt. Der 53-Jährige wurde zwischenzeitlich in ein Bezirkskrankenhaus verlegt. Zu der vom Beschuldigten benutzten Schusswaffe können derzeit noch keine Angaben gemacht werden, da sich die Spurensuch- und Sicherungsmaßnahmen im Anwesen des Mannes schwierig gestalten und weiterhin andauern.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord