Eine 71-jährige Rentnerin erhielt Anfang dieser Woche einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten, der sich ihr als Herr "Baier" (phon.) von der Bobinger Polizei vorstellte. Er sprach die Frau auf einen schon länger zurückliegenden Türkeiurlaub an, aufgrund dessen nun Haftbefehle gegen sie und ihren Mann vorliegen würden. Weitere Informationen würden ihr in Kürze vom Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilt. Tatsächlich meldete sich später eine Frau "Schnell" vom BKA, welche der Seniorin am Telefon erläuterte, dass ihre Daten in Verbindung mit Kinderpornographie verwendet worden seien, daher die Haftbefehle. Jedoch könne sie den Vollzug der Haftbefehle verhindern, wenn sie ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro zahle und gleichzeitig eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichne. Nach Nennung ihrer E-Mail-Adresse wurde ihr diese Erklärung dann von einem "Holger Münch" (ebenfalls vom BKA - "bka.h.muench@outlook.com") zugemailt. Im Nachgang folgten noch weitere Telefonate, bis sich die Angerufene schließlich an die "echte" Polizei wandte, die sie über die bereits einschlägig bekannte und immer wieder praktizierte Betrugsmasche aufklärte. In diesem Fall hatten die dreist und beharrlich vorgehenden Täter kein Glück, in anderen Fällen gelingt es den Tätern aber immer wieder, durch ihr forsches und teils aggressives Auftreten ihre Opfer am Telefon derart einzuschüchtern, dass diese irgendwann bereits sind, auf die Geldforderungen der Betrüger einzugehen. Lassen Sie sich niemals auf derartige unlautere Angebote ein, sondern wenden Sie sich umgehend an ihre Polizei, die mit Ihnen die weitere Vorgehensweise absprechen wird.