Über ein Kilogramm der gefährlichen Droge Crystal stellten am Sonntagnachmittag Rauschgiftfahnder der Kriminalpolizei Coburg sicher. In diesem Zusammenhang nahmen die Ermittler zwei Frauen und zwei Männer fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg erging gegen alle vier am Montagnachmittag Haftbefehl. Bei dem Crystal handelt es sich um die größte bislang sichergestellte Menge der oberfränkischen Polizei.
Im Rahmen anderweitiger Ermittlungen ergaben sich in der Vergangenheit für die Rauschgiftfahnder Hinweise auf einen 28-Jährigen aus der Region Coburg. Der Mann soll den Erkenntnissen zu Folge intensiv mit Betäubungsmittel handeln. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft nutzten die Ermittler der Kriminalpolizei Coburg sämtliche rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, diese Erkenntnisse zu verfestigen.
Im Zuge der umfangreichen und akribischen Ermittlungen zeichnete sich ab, dass der Mann am Sonntag Rauschgift aus der tschechischen Republik in die Region verbringen wollte. Bei einer Kontrolle im Landkreis Kronach gelang dann am Nachmittag die Festnahme des 28-Jährigen. Auch seine drei Begleiter, ein 31-Jähriger sowie eine 30 und 32 Jahre alte Frau nahmen die Fahnder an Ort und Stelle fest. Bei der anschließenden Durchsuchung der mitgeführten Fahrzeuge staunten die Ermittler nicht schlecht. Im Kofferraum entdeckten sie in einem Versteck die große Menge Crystal und stellten es sicher. Die vier Festgenommenen aus der Region Coburg brachten die Ermittler für die weiteren Ermittlungshandlungen zur Kriminalpolizei nach Coburg. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen fanden die Einsatzkräfte Feinwaagen und eine größere Menge Bargeld auf. Dies war in einem sogenannten Buchtresor gut versteckt.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Coburg ergingen am Montagnachmittag gegen die Beschuldigten Haftbefehle wegen eines Verbrechens des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die zwei Männer und zwei Frauen sitzen seitdem in unterschiedlichen Justizvollzuganstalten in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Coburg dauern an.
Das Betäubungsmittelgesetz sieht für die illegale Einfuhr nicht geringer Mengen Betäubungsmittel Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.