Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 31.08.2018, gegen 21:30 Uhr, wurde festgestellt, dass ein 27 jähriger Mann aus Nördlingen, der mit seinem Kleinkraftrad auf der Kreisstraße DON 31 unterwegs war, keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Die Weiterfahrt mit dem Roller wurde unterbunden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.