Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern prüft den Vorwurf der Untreue und des Betruges gegen den Oberbürgermeister Kaiserslauterns, Klaus Weichel. Ein privater Hinweisgeber hatte gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt eine entsprechende Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken gestellt.
Sie werfen dem Oberbürgermeister in dem 18-seitigen Schriftsatz vor, den Wert zweier zu veräußernder Gebäude auf dem ehemaligen Areal des Nähmaschinenherrstellers Pfaff gegenüber dem Stadtrat und dem Innenministerium falsch angegeben zu haben. Um den mit einem Investor ausgehandelten Kaufpreis zu untermauern, seien beim Gutachterausschuss der Stadt in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten bewusst manipuliert worden. Auf diese Weise sei ein Verkauf im marktgerechten Wettbewerb und die Erzielung eines höheren Kaufpreises verhindert worden. Schon 2016 habe der Veräußerungswert festgestanden. Deshalb habe man den Gutachterausschuss angewiesen, ein erhaltenswertes Gebäude überhaupt nicht zu bewerten. Der Ertragswert eines Bürogebäudes sei nur mit den üblichen Büromieten bewertet worden, obwohl dort ein Ärztehaus mit einem stationären Bereich und Altenheim eingerichtet werden soll. Daraus ergebe sich ein deutlich höherer Verkehrswert. Für den Investor bestehe ein Interesse nur an der gemeinsamen Nutzung beider Gebäude, da nur dies wirtschaftlich sei. Um den gemeinsamen Verkauf beider Gebäude zu legitimieren, sei ein niedrigerer Verkehrswert im Gutachten ermittelt worden. Die städtebauliche Entwicklung und Vermarktung des PFAFF-Werksgeländes wird vom Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz über zwölf Jahre mit ungefähr 20,5 Millionen Euro gefördert. Dabei geht es besonders um die Sanierung von Altlasten. Beim Verkauf von Grundstücken fordert das Innenministerium dafür die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen, insbesondere Ausschreibungen und die Vergabe im Wettbewerb. Inzwischen hat die Stadt die Rückabwicklung des Geschäfts angekündigt. Der Anzeigeerstatter vermutet, dass dahinter die Erkenntnis steht, dass die bisherigen Handlungen rechtswidrig waren. Der Investor erhält ein wertgleiches Gelände als Ausgleich, während das fragliche Gelände auf dem PFAFF-Areal ordnungsgemäß ausgeschrieben werden soll. Dieses Ausgleichsareal erhält der Investor indes ebenfalls ohne vorherige Ausschreibung und nicht zu Wettbewerbspreisen.
Der Generalstaatsanwalt gab die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ab, die strafrechtliche Schritte prüft. Währenddessen erklärte Klaus Weichel, alle Beteiligten seien allein am Wohl der Stadt und ihrer Bürger interessiert. Der Stadtrat sei in alle Entscheidungen eingebunden gewesen. Man werde umfassend mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.