Bild: (Symbolbild) Bran (Wikipedia)

22.02.2018 - 19:48 - Königsbrunn

Auf falsches Gewinnversprechen hereingefallen

Die Masche der Täter ist schon lange dieselbe, dennoch gelingt es ihnen leider immer wieder damit ehrliche Bürger zu schädigen. So auch in den vergangenen Tagen in Königsbrunn.

Ein im Alten Postweg wohnendes Ehepaar hatte am Dienstag, 20.02.18, einen Anruf erhalten, in dem ihm eine fünfstellige Bargeldsumme als Gewinn mitgeteilt wurde. Angeblich würde dieser aus der Teilnahme an einem Gewinnspiel einer Zeitschrift stammen. Selbstverständlich freute sich das Ehepaar über den unverhofften Geldsegen. Die Freude wurde auch nur kurz geschmälert, als am Mittwoch, 21.02.18, ein weiterer Anruf erfolgte, in dem mitgeteilt wurde, dass vor der Auszahlung des Gewinns ein hoher dreistelliger Betrag für die Begleichung von Notar- und Transportkosten durch das Ehepaar beglichen werden muss. Angesichts des in Aussicht stehenden hohen Gewinns erschien diese Summe allerdings mehr als verschmerzbar, so dass wie vom Anrufer gewünscht der genannte Betrag Mittels sogenannter Steam-Karten beglichen wurde. Diese werden als unbares Zahlungsmittel im Internet verwendet, in dem der darauf befindliche Code übermittelt wird.

Im Anschluss kam es so, wie es in diesen Fällen immer kommt. Die Betrüger gaben sich mit dem bereits erhaltenen Geld nicht zufrieden und riefen erneut an. Nun hieß es, dass ein Versehen vorliege und die Gewinnsumme deutlich höher wäre, was sich allerdings auch auf die vorher zu begleichenden Kosten auswirken würde. Zum Glück wurden die Geschädigten nun hellhörig und bezahlten den nun geforderten mittleren vierstelligen Betrag nicht mehr. Das bereits bezahlte Geld ist allerdings für das Ehepaar verloren.

Die Polizei Bobingen warnt daher eindringlich vor dieser Betrugsmasche! Bei solchen oder ähnlichen Anrufen sollten Sie sich stets fragen, ob sie tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Zahlen sie auf keinen Fall im Voraus einen Geldbetrag, um einen am Telefon versprochenen Gewinn zu erhalten!

Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord
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