18.10.2016 - 20:47 - Donauwörth
Gegen einen 19jährigen Angler aus dem angrenzenden Baden-Württemberg wird eine Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vorgelegt. Der junge Mann wurde am Sonntagnachmittag im Bereich der Umkehr beim Angeln kontrolliert. Die formalen Voraussetzungen zum Fischen erfüllte er zwar, allerdings ging er mit seinem Fang nicht korrekt um. Er führte für seinen Fang einen Eimer mit sich. Dort hatte er ca. 15 Weißfische deponiert, von denen einige noch lebten und nach Luft schnappten. Der Fischer hatte weder Wasser im Kübel, noch hatte er seinen Fang vorschriftsgemäß getötet, sondern die Tiere augenscheinlich einfach ersticken lassen. Der Sachverhalt wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Aus zurückliegenden Sachverhalten ist mit einer vierstelligen Geldstrafe zu rechnen.
Quelle: Polizei Donauwörth