Eine Streifenwagenbesatzung traute gestern Abend (21. Mai, 20:10 Uhr) in Dortmund-Barop an der Stockumer Straße den eigenen Augen nicht, als ein "Fahrrad" mit der Geräuschentwicklung eines Phantomabfangjägers und der Geschwindigkeit eines Düsenschlittens (analog Modell 74 Z "Starwars") an ihrem Streifenwagen "vorbeiflog".
Zunächst überfuhr die eigenartige Konstruktion eine rotzeigende Ampel an der Stockumer Straße/Baroper Bahnhofstraße, womit deren Fahrzeugführer die ungeteilte Aufmerksamkeit der Polizisten auf sich zog.
Die Einsatzkräfte nahmen daraufhin die Verfolgung des eigenwilligen Gefährts auf. An der "Bergpassage" der Stockumer Straße in Richtung Rüpingsbach zeigte der Tacho des Streifenwagens 80 km/h an. Bergauf schaffte der Fahrer auf seinem Düsenschlitten 50 km/h - ohne zu treten. Und das auch noch ohne Helm.
An der Kreuzung Stockumer Straße/Am Gartenkamp konnte das "Fahrrad" angehalten und kontrolliert werden.
Das Fahrrad (siehe Foto) wurde durch seinen Besitzer mit einem Hyperantrieb in Gestalt eines Zweitaktmotors ausgestattet. Die Reifen hatten nahezu kein Profil mehr. Das Fahrrad konnte mit gezogener Vorderrrad- und Hinterradbremse mühelos nach vorne geschoben werden. Mithin existierte "null" Bremswirkung.
Der "Pilot" des Vehikels, ein 19-Jähriger aus Witten, gab an, er habe sich über das Internet ein "Tuning-Paket" bestellt. Dieses beinhaltete den 80-Kubik-Motor, Kupplung, Auspuff, Ritzel und eine Kette. Die Montage erfolgte im "Do it Yourself"- Verfahren. In der Hoffnung dem ganzen einen offiziellen Charakter (für den Düsenschlitten) zu verleihen, lieh sich der 19-Jährige bei einem Kumpel noch ein Versicherungskennzeichen. Einen Führerschein besitzt der Wittener aber trotzdem nicht.
Das die Gesamtkomposition so nicht zulässig ist, habe er sich schon gedacht, so der Konstrukteur. Trotzdem wollte er den Düsenschlitten in den kommenden Tagen dem TÜV vorstellen.
Daraus wird wahrscheinlich erstmal nichts. Das Fahrrad mit "Tretunterstützung" wurde sichergestellt.
Gegen den 19-Jährigen wird auf Grund des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmißbrauch und Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt.
Demnach wird jetzt noch für einige Zeit bergan beim echten Tritt in die Pedale geschwitzt.