Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
23.01.2019 - 12:12 - Neustadt
Bei seiner Arbeitsstelle legte ein 15-Jähriger ein Attest vor, das ihn zwischen dem 11.12.18 und dem 14.12.18 als arbeitsunfähig auswies. Mit der Pfiffigkeit seines Arbeitsgebers rechnete der junge Mann jedoch nicht. Als noch weitere Unzulänglichkeiten ans Tageslicht kamen, überprüfte der Arbeitgeber das Dokument genauer und kontaktierte den ausstellenden Arzt. Schnell wurde klar, dass sich der 15-Jährige durch Manipulationen am "Gelben Schein" selbst drei Tage länger frei genehmigt hatte, indem er die zweite "1" eine "4" umwandelte.
Quelle: Polizeidirektion Neustadt