Bild: (Symbolbild) Dominik Hundhammer (Wikipedia)

08.02.2019 - 03:33 - Donau-Ries

Blauzungenkrankheit - Transporte müssen angemeldet werden

Wie bereits berichtet mussten, aufgrund eines Ausbruches der Blauzungenkrankheit im Landkreis Calw Teile des Landkreises Donau-Ries zum Sperrgebiet erklärt werden. Da sich eine wichtige zu beachtende Änderung ergeben hat, berichten wir erneut.

Neu ist, dass das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes beim Veterinäramt angemeldet werden muss.

Betroffen sind folgende Gemeinden

  • Fremdingen
  • Marktoffingen
  • Maihingen
  • Wallerstein
  • Reimlingen
  • Nördlingen
  • Ederheim
  • Hohenaltheim
  • Forheim
  • Amerdingen

Um Zucht-, Nutz- und Schlachttieren, es sind nur Rinder, Schafe oder Ziegen betroffen, im oder aus dem Sperrbezirk verbringen zu dürfen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind vom Tierhalter mit Tierhaltererklärungen zu bestätigen.

Die Tierhaltererklärung muss in jedem Fall die Tieren begleiten und verbleibt beim Empfänger der Tiere.
Neu ist, dass das Verbringen innerhalb des Sperrgebietes beim Veterinäramt angemeldet werden muss, dazu ist die "Tierhaltererklärung innerhalb Sperrgebiet" (per Telefax 0906/74 429, E-Mail: veterinaeramt@lra-donau-ries.de oder postalisch mittels Kopie: Landratsamt Donau-Ries, Veterinäramt, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth) zu übersenden.

Weitere Informationen und die Tierhaltererklärungen finden sich im Internet unter www.donau-ries.de/blauzungenkrankheit


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Quelle: Landratsamt Donau-Ries
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