Bild: (Symbolbild) Patrick Huebgen (Wikipedia) (CC-0 Public-Domain)
04.03.2019 - 16:19 - Donauwörth
Das Ordnungsamt ist sich seiner Verantwortung für die obdachlosen Personen und ihrer schwierigen Lebenslage sehr bewusst.
Bereits bei drohender Obdachlosigkeit durch Zwangsräumung versucht das Ordnungsamt, den Wohnungsverlust durch Gespräche mit dem Vermieter zu verhindern oder eine andere geeignetere Wohnung zu finden. Wenn dies nicht gelingt, wird den Obdachlosen ein Zimmer in der städtischen Obdachlosenunterkunft zur Verfügung gestellt. Alle Zimmer sind mit Tisch, Stuhl, Bett und Schank ausgestattet. Darüber hinaus stehen den Bewohnern eine Gemeinschaftsküche und selbstverständlich die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Auch eine Waschmaschine steht zur kostenlosen Nutzung bereit.
Das Ordnungsamt als zuständige Obdachlosenbehörde unterstützt die Bewohner des Heims und vermittelt Behördengänge oder stellt Kontakte zu Sozialhilfeeinrichtungen im Landkreis her. Alle Bewohner werden an das Arbeitsamt (Arge SGB IX) zur Arbeitsvermittlung und/oder für die Beantragung von Arbeitslosenhilfe vermittelt. Aufgrund der beschriebenen Betreuung ist es möglich, dass seit vielen Jahren die Belegung im Obdachlosenheim niedrig gehalten werden kann. Derzeit sind acht langjährige Bewohner im Heim untergebracht, dazu kommen gelegentlich durchreisende Nichtsesshafte.
Die Schaffung einer Stelle für eine/n Sozialarbeiter/in, der/die die bisherige Arbeit im Ordnungsamt unterstützt, würde das Ordnungsamt Donauwörth im Übrigen sehr begrüßen. Bereits 2015, als eine solche Stelle auf Landkreisebene angedacht war, wurde diese Forderung unterstützt.
Die Stadt Donauwörth setzt sich auch weiterhin für die Belange der von Obdachlosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen ein.
Quelle: Stadt Donauwörth