Bild: (Symbolbild) USDA NRCS Texas (Wikipedia) (CC-0 Public-Domain)

11.04.2019 - 17:09 - Donau-Ries

Blauzungenkrankheit - Änderung beim Verbringen ungeimpfter Tiere

Aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenerkrankung im Rems-Murr Kreis ist der Landkreis Donau-Ries seit dem 22.02.2019 zum Sperrgebiet erklärt worden. Ein wirksamer Schutz gegen die Übertragung des Erregers auf Wiederkäuer wäre eine Schutzimpfung. Bisher konnten nur wenige empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) gegen den Erreger geimpft werden, da der Impfstoff z.Zt. nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Alternativ können Landwirte, Viehhandelsunternehmen und Zuchtverbände ungeimpfte Zucht- oder Nutztiere aus dem Sperrgebiet, innerhalb Deutschlands noch bis zum 30.06.2019 verbringen, wenn diese empfänglichen Tiere folgende Vorgaben erfüllen:

  1. negative virologische Blutuntersuchung (PCR) innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen und
  2. lückenlose Behandlung mit einem gegen die Überträgerinsekten wirkenden Medikament ("Repellent") vom Zeitpunkt der Probenahme bis zur Verbringung.

Die PCR- Untersuchung ist bisher ausschließlich im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorgenommen worden. Besonders bei den Sammelblutproben z.B. im Rahmen von Großviehmärkten hat sich dieses Prozedere sehr gut bewährt. Alle Tiere aus dem Landkreis, die bisher untersucht wurden, waren gesund und hatten noch keinen Kontakt zum Erreger der Blauzungenkrankheit. Diese PCR-Untersuchung ist, vor allem wenn Einzeltiere vermarktet werden und kein Sammelansatz erfolgen kann, mit hohen Kosten verbunden.

Um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, den für sie wirtschaftlichsten Anbieter zu nutzen, schaffen wir durch die Änderung der Allgemeinverfügung ab dem 15.04.2019 für alle Rinderhalter die Möglichkeit, diese virologische Untersuchung auch in anderen akkreditierten Laboren vornehmen zu lassen. Bisher hat sich neben den staatlichen Laboren noch kein Privatlabor etabliert. Da es sich bei der PCR-Untersuchung jedoch um ein handelsübliches System handelt, dürfte der Markt in Kürze ein breiteres Angebot vorhalten.

Da freie, private Labore die Untersuchungsergebnisse nicht in der Rinderdatenbank eintragen, müssen in Privatlaboren untersuchte Tiere bei der Verbringung von einer Tierhaltererklärung begleitet sein, die die entsprechenden Gesundheitsgarantien für den Käufer oder Vermarktungsorganisation zusammenfasst. Diese Tierhaltererklärung "Ungeimpfte Tiere aus Sperrgebiet_Tierhaltererklärung" ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.donau-ries.de/Blauzungenkrankheit zu finden.


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Quelle: Landratsamt Donau-Ries
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