Bild: (Symbolbild) Alexander Hauk (Wikipedia) (CC-0 Public-Domain)

27.05.2019 - 00:00 - Welden

Verdächtiges Verhalten an Wahlurne kann von Polizei aufgeklärt werden

Im Rahmen der Europawahl am 26.05.2019 bemerkte ein 30-jähriger Wähler kurz nach Öffnung des Wahllokals in der Ganghoferstraße, dass an einer Wahlurne das amtliche Siegel nicht vorschriftsmäßig angebracht war. Das Siegel war weder eingerissen noch gebrochen, hatte sich jedoch an einer Seite vom Untergrund gelöst. Ein Öffnen der Wahlurne wäre somit ohne Beschädigung des Siegels möglich gewesen. Nachdem der Zeuge die beschriebene Wahlurne vor Verlassen des Wahllokals fotografiert hatte, veröffentlichte eine Initiative das Bild wenig später auf einer Social Media-Plattform. Das Bild war mit einem Statement versehen, dass die Wahlurne geöffnet worden sei. Darüber hinaus habe ein im Wahllokal anwesender Mann versucht, das Siegel mit Hilfe eines Klebebandes zu überkleben.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente überprüfte die Polizeiinspektion Zusmarshausen alle Wahlurnen im Wahllokal Welden. Hierbei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass sich an einer Urne aufgrund mangelnder Haftung tatsächlich kurzzeitig an einer Seite das Siegel abgelöst hatte. Dies wurde durch den Wahlvorstand mit Hilfe eines transparenten Klebebandes behoben. Eine parallel hierzu durchgeführte Vernehmung des 30-jährigen Zeugens ergab keinerlei Hinweise darauf, dass durch Dritte in die Wahlurne gegriffen oder in sonstiger Weise auf den ordnungsgemäßen Wahlablauf Einfluss genommen wurde.

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, konnte die Europawahl im Wahllokal Welden nach Bewertung durch die verantwortliche Wahlleiterin des Landkreises Augsburg planmäßig abgehalten werden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft, ob sich aus den Feststellungen vor Ort überhaupt Anhaltspunkt für strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben.

Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord
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