Bild: (Symbolbild) Roger McLassus (Wikipedia) (CC-BY-SA)

10.02.2020 - 18:42 - Donau-Ries

Trinkwasser muss in weiten Teilen Donauwörths abgekocht werden - Fragen & Antworten

Die Gesundheitsbehörde des Landratsamtes Donau-Ries teilt mit, dass das Trinkwasser in Teilen des Stadtgebietes Donauwörth ab sofort abgekocht werden muss.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Donau-Ries wurde am heutigen Montag, 10. Februar 2020, über erhöhte Trübungswerte und teilweise coliforme Keime in der Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Donauwörth informiert. Diese gelten als Hinweis auf mögliche Verunreinigungen des Trinkwassers.

Betroffen ist der Tapfheimer Ortsteil Rettingen, sowie das gesamte Stadtgebiet Donauwörth außer Wörnitzstein mit Felsheim, Maggenhof, Huttenbach, Schäfstall, Binsberg und Wallbach.

Ob die Verunreinigung in Zusammenhang mit den Hochwasserständen der vergangenen Tage steht, muss noch geprüft werden.

Fragen und Antworten zur Abkochanordnung

Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.

Macht das Wasser krank?

Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen?

Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet - also ausreichend erhitzt - werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?

Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?

Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein, Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Was müssen Schwangere beachten?

Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen?

Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.

Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten?

Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Donau-Ries auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend.


Mehr zu diesem Thema:
"Wasser marsch" - Abkochgebot aufgehoben
Trotz unauffälliger Proben Abkochanordnung weiterhin in Kraft
Abkochverordnung - Probenanalyse liegt vor
Abkochanordnung - Aktueller Stand und Informationen der Stadtwerke


Quelle: Landratsamt Donau-Ries
Werbung

Impressum

AGB

Datenschutz


© BGB-Movie productions
DonauRies.TV stellt Ihnen ein umfangreiches Medienangebot zur Verfügung. Dieses Angebot wird zum Teil durch Werbung finanziert. Um dieses Angebot stetig verbessern zu können setzen wir Cookies und andere Tracking-Systeme ein.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung zum Thema Cookies, und deren Deaktivierung, sowie der Informationen welche wir durch Ihrem Besuch aufgrund technischer Gegebenheiten erfassen und verarbeiten müssen.

Ich habe den Hinweis gelesen und bin damit einverstanden