Bild: (Symbolbild) Magnus Manske (Wikipedia) (CC-BY-SA)
17.02.2020 - 16:53 - Donauwörth
Nach wie vor muss das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Donauwörth abgekocht werden. Die Anordnung hatte das Gesundheitsamt des Landratsamtes vergangene Woche ausgesprochen. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes an die Stadtwerke kann die Anordnung erst dann aufgehoben werden, wenn drei Probenahmen-Serien hintereinander unauffällig sind.
Seit das Gesundheitsamt die Stadtwerke über die Anordnung am späten Montag Nachmittag vergangener Woche informiert hat, werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt regelmäßig Proben an gemeinsam festgelegten Stellen genommen.
Heute (17.2.20) Mittag gingen vom externen Prüflabor aktuell auch die Ergebnisse der Proben vom Freitag ein. Der technische Leiter der Stadtwerke, Ralf Allmansberger: "Diese Proben sind mikrobakteriologisch unauffällig, es konnten also keine coliforme Bakterien nachgewiesen werden".
Oberstes und gemeinsames Ziel ist eine unbedenkliche Nutzung des Trinkwassers für die Nutzer im Versorgungsgebiet der Stadtwerke. Wann dies der Fall ist, ist Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes, über die dann auch die Stadtwerke informiert werden.
Für eine weitere angeordnete Probenserie, die heute entnommen wurde, wird der Befund spätestens am Mittwoch erwartet.
Die Stadtwerke Donauwörth haben für Bürgerinnen und Bürger nach wie vor eine Hotline geschaltet, sie wird bis zur Aufhebung der Abkochanordnung auch geschaltet bleiben. Die Hotline der Stadtwerke ist zu erreichen unter 0906/789-272 bis 17 Uhr.
Ein Infoblatt des Gesundheitsamtes, was während der Abkochanordnung zu beachten ist und wie diese zu handhaben ist, finden Sie auf der Homepage der Stadt Donauwörth auf der Startseite, ebenso wie einen Überblick über die betroffenen Gebiete.
Mehr zu diesem Thema:•
"Wasser marsch" - Abkochgebot aufgehoben•
Abkochverordnung - Probenanalyse liegt vor•
Abkochanordnung - Aktueller Stand und Informationen der Stadtwerke•
Trinkwasser muss in weiten Teilen Donauwörths abgekocht werden - Fragen & Antworten Quelle: Landratsamt Donau-Ries