In der jüngeren Vergangenheit fiel kontrollierenden Beamten der Polizeiinspektion Donauwörth vermehrt auf, dass in den verkehrsberuhigten Bereichen des Zuständigkeitsbereiches teilweise deutliches Fehlverhalten vor allem motorisierter Verkehrsteilnehmer zu verzeichnen war. In den entsprechend durch blaue, rechteckige Zeichen beschilderten Bereichen ist laut Straßenverkehrsordnung nur Schrittgeschwindigkeit (maximal 10 km/h) erlaubt. Zusätzlich muss auf Fußgänger, insbesondere spielende Kinder, besondere Rücksicht genommen werden und ein Parken ist generell verboten - mit Ausnahme speziell dafür markierter Bereiche. Nachdem Verstöße durch überhöhte Geschwindigkeit in einigen Fällen bereits zu Verkehrsunfällen, teilweise mit Personenschaden und Unfallflucht, geführt haben, werden in der näheren Zukunft punktuell gezielte Geschwindigkeitsüberwachungen in diesen Verkehrsbereichen erfolgen.