Ehrenamtliche, die nicht im Landkreis Donau-Ries wohnen, hier allerdings ein Ehrenamt ausüben und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erfüllen, konnten bisher aufgrund des Wohnortsprinzips keine Ehrenamtskarte erhalten. Ab 01.04.2019 ändert das Ministerium die Anspruchsvoraussetzungen und ermöglicht so auch in anderen Landkreisen wohnenden Engagierten die Beantragung der Karte.
Zwischenzeitlich haben 91 Landkreise und kreisfreie Städte die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt bzw. sind gerade dabei, die Karte einzuführen. Ehrenamtliche, die in Landkreisen/Städten ohne Ehrenamtskarte wohnhaft sind, aber Landkreisübergreifend tätig sind und Ehrenamtliche, die in angrenzenden Bundesländern (BW, Hessen, Thüringen) wohnhaft sind und ihr volles Engagement in Bayern erbringen, konnten bislang die Ehrenamtskarte nicht