Am 5. Mai 2020 wurde die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahme-verordnung erlassen. Aufgrund dieser Verordnung können bestimmte städtische Einrichtungen in Donauwörth nun wieder den Betrieb aufnehmen. Damit die erfreulicherweise wieder möglichen neue Freiräume mit dem weiterhin wichtigen Schutz von Ansteckung Hand in Hand gehen, wurden in den vergangenen Tagen für alle städtischen Einrichtungen und Betriebe strenge und umfangreiche Schutz- und Hygienekonzepte ausgearbeitet.
Die Stadt Donauwörth bittet alle Besucher und Nutzer von städtischen Einrichtungen, sich über die geltenden Sicherheitsregeln zu informieren, diese einzuhalten und sämtliche Hygienehinweise zu beachten. Die Stadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern dafür, dass sie durch ihr verantwortungsvolles und vorbildliches Handeln nicht nur sich, sondern auch ihren Nächsten schützen.
Bürgeranliegen und