Die örtlich zuständige Straßenmeisterei stellt in letzter Zeit fest, dass die Straßen im Landkreis vermehrt verunreinigt werden. Im aktuellen Fall wurde auf Fahrbahn der Staatsstraße 2381 bei Münster (Abschnitt 250, Km 7,3) ein Hinweis bzw. ein Wegweiser (Pfeile, Namen) in Form von roter Sprühfarbe angebracht.
In diesem Zusammenhang teilt die Polizei mit, dass das Anbringen von Markierungen auf der Fahrbahn eine Straßenverunreinigung i. S. § 32 StVO sowie eine unerlaubte Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz darstellen kann und als Konsequenz mit Geldbuße belegt werden kann.
Im aktuellen Fall bei Münster bittet die Polizei in Rain um sachdienliche Hinweise.