Eine 36-jährige Autofahrerin wurde am gestrigen 10.12.2019, um 17.00 Uhr, im Polsinger Weg einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde von den eigesetzten Beamten festgestellt, dass das Fahrzeug der slowakischen Staatsangehörigen in der Slowakei zugelassenen ist, sie selbst jedoch schon seit 2011 in der Bundesrepublik wohnt. Gemäß Steuerrecht ist das Nutzen einer ausländischen Zulassung im Inland jedoch nur zeitlich eng begrenzt zulässig. Danach muss das Fahrzeug entweder umgemeldet oder stillgelegt werden. Da die Frau durch die Auslandszulassung über sechs Jahre keine deutsche Kraftfahrzeugsteuer bezahlte, musste eine entsprechende Anzeige wegen Steuerhinterziehung gefertigt werden.