Ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei kontrollierte bei Mertingen das Buschwerk im Bereich der B 2 und der Staatsstraße 2027. Plötzlich tat es einen lauten Knall in unmittelbarer Nähe des Mannes. Bei der Nachschau merkte er, dass er in eine Nylonschnur gelaufen war, die wiederum mit einem Selbstschussapparat verbunden war. Die hinzugerufenen Polizeibeamten stellten fest, dass innerhalb des Gebüsches eine ca. 12 Meter lange Nylonschnur horizontal gespannt war, welche wiederum mit dem Auslöser eines sogenannten Selbstschussapparates verbunden war. Diese Apparate sind frei verkäuflich, dürfen allerdings nur vom Grundstückinhaber auf dem eigenen Grundstück angebracht und betrieben werden. Derartige Geräte finden meist in Obst- oder Gemüsebetrieben Anwendung. Sie werden mit speziellen Knallpatronen bestückt. Im vorliegenden Fall liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach dem