Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
04.08.2017 - 12:04 - Nördlingen
Am Donnerstagnachmittag fuhr eine 55-Jährige mit ihrem Wagen auf der Gewerbestraße in Nördlingen in Richtung Zubringer zur B 25. Dabei übersah sie den Pkw eines 68-Jährigen, der von rechts kommend in Richtung Industriestraße fuhr. Im Kreuzungsbereich stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. An der Kreuzung gilt die Regel rechts vor links. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 6000,- Euro.
Quelle: Polizeiinspektion Nördlingen