Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
15.06.2017 - 16:53 - Rain am Lech
Eine 49-jährige Frau aus dem angrenzenden Landkreis Neuburg-Schrobenhausen konsumierte in einer Gaststätte in Rain Wein, obwohl sie bereits augenscheinlich deutlich alkoholisiert war. Anschließend ist sie mit ihrem Pkw weggefahren, ohne die Zeche zu bezahlen.
Ihr Weg führte direkt zu einem Verbrauchermarkt, wo sie sich weiter mit Alkoholika versorgte und diese auch zum Teil konsumierte. Beim Ausparken prallte sie dann gegen einen geparkten Pkw und beschädigte diesen. Nachdem sie von einem Zeugen auf den Unfall aufmerksam gemacht wurde blieb sie kurz stehen, setzte ihre Fahrt dann aber wieder unbeirrt fort. Der Zeuge, der die Frau angesprochen hatte musste sich hierbei mit einem Sprung zur Seite retten, um nicht von dem anfahrenden Pkw erfasst zu werden. Die Fahrerin konnte nicht an der Weiterfahrt gehindert werden.
Auf ihrem Heimweg konnte die Frau dann von einer Polizeistreife angehalten werden. Dabei prallte sie mit ihrem Pkw gegen einen Bordstein. Nachdem die Dame einen sofortigen Alkotest ablehnte, wurde bei ihr eine Blutentnahme angeordnet. Ihr Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da ihr dieser bereits vor ca. einem Jahr wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen worden war.
Der Gesamtschaden beträgt ca. 3000,-- Euro.
Gegen die Fahrerin wird Strafanzeige wegen Zechbetrug, Gefährdung und Trunkenheit im Straßenverkehr, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie diverser Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung erstattet.
Quelle: Polizeiinspektion Rain am Lech