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18.07.2017 - 14:06 - Dillingen a.d.Do.
Von Brandstiftung muss in mindestens zwei Fällen in Lauingen ausgegangen werden. Am 17.07.2017, gegen 07:45 Uhr, bemerkten Anwohner der Ostendstraße Rauchschwaden, die aus einer nahegelegenen Kleingartensiedlung aufgestiegen waren. Ein 34-Jähriger hatte dort gegen 07:00 Uhr Baumschnitt abgeladen und zu einem ca. 20 Quadratmeter großen Haufen verteilt. Dieser sollte zu Hackschnitzeln verarbeitet werden. Nachdem die hinzugerufene Feuerwehr Lauingen, die mit 14 Mann und 3 Fahrzeugen vor Ort war, den Brand gelöscht hatte, meldete sich ein 32-jähriger Zeuge bei den aufnehmenden Polizeibeamten. Der Mann hatte bereits am Abend des 12.07.2017, etwa 200 Meter östlich der Brandstelle, ein Feuer in einer Hecke entdeckt. Als er sich zur Brandstelle begeben hatte, kam ihm ein Mann auf einem Motorroller entgegen. Der 32-Jährige konnte das Feuer selbständig löschen. Ein Sachschaden war nicht entstanden. Er hatte am Brandherd allerdings angezündete Paraffinwürfel festgestellt. Nachdem eine Selbstentzündung des Baumschnitthaufens ausgeschlossen werden kann, wird auch hier von Brandstiftung ausgegangen. Es entstand Brandschaden von ca. 250 Euro. Wie bereits berichtet wurde, kam es am 20.06.2017 gegen 17:40 Uhr im Bereich Helmeringer Weg zu einem Heckenbrand und zum Brand eines Grünabfallhaufens. Nach den Löscharbeiten wurde an der Brandstelle bei der Hecke ein Grillanzünder aufgefunden. Auch hier wurde nach Zeugenaussagen kurz zuvor ein Motorroller in Tatortnähe vorbeifahren gesehen. Die Polizei Dillingen bittet hierzu um Zeugenhinweise unter Telefon 09071/56-210
Quelle: Polizeiinspektion Dillingen a.d.Do.