Bild: Polizeipräsidium Schwaben Nord

17.08.2017 - 23:37 - Dasing

Brand in Freizeitpark Western City - Belohnung ausgesetzt

Am 30.07.2017 wurde berichtetet: „Am heutigen Sonntagmorgen ging gegen 00:30 Uhr bei der Polizei die Mitteilung über einen Brand im Freizeitpark Western-City ein. Der Brand brach ersten Erkenntnissen nach in einem Heulager aus und griff schnell auf die angrenzenden Gebäude über. Anwesende Personen versuchten zunächst das Feuer zu löschen, dieses breitete sich allerdings zu schnell aus. Im Zuge dieser ersten Löschversuche wurden drei Personen leicht verletzt. Eine Person erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung, zwei weitere erlitten leichte Schnittverletzungen, da sie eine Glasscheibe einschlugen. Insgesamt sind sechs Gebäude der Western-City durch den Brand beschädigt oder zerstört worden. Der Sachschaden liegt ersten Schätzungen zufolge im siebenstelligen Eurobereich. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot (zweitweise mit 350 Kräften) vor Ort, die Löscharbeiten dauerten bis etwa 06:00 Uhr an. In einem angrenzenden Ferienlager hielten sich bei Ausbruch des Feuers ca. 16 Kinder auf. Diese wurden umgehend evakuiert und zusammen mit anderen noch anwesenden Anwohnern, Tierpflegern und Schauspielern in eine nahegelegene Pension gebracht. Die Angehörigen wurden durch die zuständige Polizeiinspektion Friedberg informiert. Die Kriminalpolizei Augsburg hat die Ermittlungen übernommen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Angaben zur Brandursache und der genauen Schadenshöhe gemacht werden.

Bild: Polizeipräsidium Schwaben Nord

Ermittlungen der Kripo Augsburg in Zusammenarbeit mit mehreren Sachverständigen (intern wie extern) haben nun den Verdacht erhärtet, dass hier ein oder mehrere Brandstifter am Werk waren, weshalb die Brandermittler zwischenzeitlich von einem Brandstiftungsdelikt ausgehen. Mittlerweile wurde seitens des Bayerischen Landeskriminalamtes auch eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des / der Täter(s) führen. Zusätzlich wurden von privater Seite (Versicherung) weitere 10.000 Euro zur Aufklärung der Tat bzw. zur Ergreifung des /der Täter(s) ausgelobt. Die Zuerkennung der Belohnung/en erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord
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