Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
28.09.2017 - 09:50 - B25, Itzing
Auf dem Radweg von Itzing in Richtung Buchdorf kam es am Mittwoch gegen 15.00 Uhr zu einem Unfall zwischen zwei Radlern. Ein 37jähriger nutzte den Weg entlang der B 25 ungefähr mittig. Unbemerkt wurde er von einem 15jährigen Radler in dem Moment überholt, als er sich wieder nach rechts orientierte. Beide Fahrer prallten zusammen und stürzten zu Boden. Sie zogen sich jeweils Prellungen und Schürfwunden zu, tauschten aber nur die Personalien aus und verzichteten auf eine polizeiliche Unfallaufnahme. Nachdem es aber dann am Abend zu Differenzen hinsichtlich des Unfallhergangs kam, wurde der Sachverhalt nachträglich angezeigt. Der Sachschaden wird auf ca. 250 € geschätzt. Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung auch auf einem Radweg, d.h., dass Rechtsüberholen unzulässig ist. Gerade bei der Annäherung von hinten ist ein Klingelzeichen hilfreich. Eine Glocke ist Pflicht an jedem Rad
Quelle: Polizeiinspektion Donauwörth