Im Herbst 2017 gingen bei Polizei und Staatsanwaltschaft Augsburg Hinweise ein, dass ein Sachverständigenbüro, das im Landkreis Augsburg ansässig ist, Datenträger mit polizeilichen Beweismitteln außerhalb seiner Räumlichkeiten auswerten lasse. Dieser Umstand widerspricht grundsätzlich sicherheitsrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Beweismitteln.
Die Sicherung von Beweismitteln im Rahmen der Ermittlungen zu Straftaten obliegt grundsätzlich der Polizei. Angesichts der zunehmenden Datenflut, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Bilddateien auf den verschiedensten Datenträgern, ist indessen die Einbindung zuverlässiger externer Sachverständiger in Fällen unabdingbar, in denen große Datenmengen auszuwerten sind. Dies dient auch der zügigen Durchführung der jeweiligen Ermittlungsverfahren. Die Zuverlässigkeit und die Eignung für diese gutachterliche Tätigkeit wird sowohl vor der Aufnahme der Tätigkeit als auch laufend bei unregelmäßigen Kontrollen durch die Kriminalpolizei überprüft.
Mit dem betreffenden Sachverständigenbüro wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt aufgenommen und eine entsprechende Überprüfung durchgeführt. Polizei und Staatsanwaltschaft überzeugten sich, dass der sichere Umgang mit Beweismitteln zu jeder Zeit gewährleistet und eine Begutachtung von relevanten Datenträgern außerhalb der Betriebsräume in Zukunft ausgeschlossen ist. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten seitens des Sachverständigen bzw. seiner Mitarbeiter ergeben. Staatsanwaltschaft Augsburg und Polizeipräsidium Schwaben Nord sehen keine durchgreifenden Gesichtspunkte, die gegen eine weitere Beauftragung des Sachverständigen in der Zukunft sprechen.