Am 02.02.2018 gegen 13:15 Uhr traten mehrere Prüflingen in den Betriebsräumen des TÜV in der Oskar-von-Miller-Straße zur theoretischen Führerscheinprüfung an. Dabei bemerkte eine anwesende Prüfungsaufsicht verbotene Hilfsmittel bei einem 42-jährigen Prüfling. Wie sich herausstellte hatte der Mann unter seinem Pullover ein Mobiltelefon versteckte, das mit einem an der Brust aufgeklebten Mikrofon verbunden war. Zusätzlich hatte der 42-Jährige einen drahtlosen Tonempfänger im Ohr, über den er wohl die korrekten Antworten von einem "externen Fachmann" erhalten hätte. Der Beschuldigte, gegen den nun polizeiliche Ermittlungen wegen eines Urkundsdeliktes geführt werden, hätte sein Geld und Engagement besser in das gewissenhaft Lernen der Verkehrsvorschriften gesteckt. Er gab gegenüber den verständigten Polizeibeamten an, mehrere hundert Euro in das technische Equipment investiert zu haben.