Mehrfach hat sich der Bayerische Flüchtlingsrat nun bereits zu den Vorfällen in der Aufnahmeeinrichtung geäußert und hierbei undifferenzierte Aussagen getroffen, die den Sachverhalt nicht annähernd wahrheitsgetreu darstellen, wie er sich am 14.08.218 aus Sicht der Polizei zugetragen hat.
Am 14.03.2018 und am 15.03.2018 berichtete die Polizei bereits ausführlich zu den Vorfällen in der Aufnahmeeinrichtung, deren Ausgangspunkt eine von der Regierung von Schwaben angeordnete Abschiebung eines gambischen Staatsangehörigen war. Die von der Polizei in Amtshilfe deshalb angedachten Maßnahmen wurden durch rund 50 Gambier dadurch verhindert, indem sie aggressiv gegenüber den Einsatzkräften auftraten und sich zusammenrotteten. Die Stimmung war derart angeheizt, dass sich bereits während des Einsatzes am Morgen die Mitarbeiter der dort tätigen Malteser Betreuung in die Rezeption flüchteten und sich dort einsperrten, weil sie mögliche Tätlichkeiten seitens der Bewohner befürchteten. Sie wurden anschließend von Security-Kräften bei günstiger Gelegenheit in Sicherheit gebracht. Um eine weitere, insbesondere körperliche Eskalation zu vermeiden, wurde zunächst auf weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Abschiebung verzichtet und der Einsatz daraufhin abgebrochen.
Am Nachmittag des gleichen Tages (14.03.2018) rückten dann erneut Einsatzkräfte der Polizei, diesmal mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei in der Einrichtung an. Hier kam es dann zu den bereits beschriebenen Handlungen seitens der aufgebrachten und immer noch äußerst aggressiven Bewohner, die letztlich dazu führten, dass 30 Personen vorläufig festgenommen und wegen des dringenden Tatverdachts des Landfriedensbruchs dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurden. Dieser erließ anschließend die von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragten Haftbefehle und setzte sie in Vollzug.
Die eingesetzten Polizeibeamten, zu deren standardmäßiger Bewaffnung neben der Dienstpistole auch Einsatzstock und Pfefferspray gehören, haben vor den getroffenen Maßnahmen diese mehrfach über Lautsprecherdurchsagen in englischer Sprache den Bewohnern angekündigt und diese angewiesen, aus den Zimmern zu kommen. Stattdessen schlossen sich die Bewohner in ihren Zimmern ein, um so die Feststellung ihrer Personalien bzw. eine vorläufige Festnahme zu verhindern. Außerdem wurden- wie bereits berichtet - mehrere Fensterscheiben von den Bewohnern absichtlich zerstört und teilweise komplett entglast, sowie diverses Mobiliar beschädigt. Anschließend wurden auch mehrere Gegenstände, wie beispielsweise Flaschen, ein Stuhl und ein Kindersitz aus den Fenstern in Richtung der Einsatzkräfte geworfen, ohne diese zu treffen. Auch heißes Wasser wurde von oben in Richtung der am Nordeingang stehenden Polizeibeamten geschüttet und diese dabei auch an Helm und Schutzkleidung getroffen, wobei die getragene Schutzkleidung eine Verletzung der Beamten verhinderte und sie vor möglichen Verbrennungen bewahrte.
Seitens der Polizeikräfte wurde in den Gebäuden selbst weder Tränengas (das nicht zur üblichen Polizeiausstattung gehört und somit auch nicht mitgeführt wurde) geworfen, noch Pfefferspray eingesetzt. Im Eingangsbereich von Haus 11 mussten sich die Beamten aber aus Schutz- und Eigensicherungsgründen mittels Pfefferspray gegen die dortigen Bewohner, die auf die Beamten losgingen und polizeiliche Weisungen nicht befolgten, zur Wehr setzen.
Die Bewohner haben sich deswegen aber nicht aus den Fenstern flüchten müssen. Ein Bewohner sei allerdings - noch nicht verifizierten Aussagen zufolge - mutmaßlich deshalb auf diesem Wege aus dem Gebäude geklettert bzw. gesprungen, um sich einer bevorstehenden Festnahme zu entziehen. Dieser Vorfall soll sich aber im Haus 10 zugetragen haben, wo keinerlei Pfefferspray zur Anwendung kam. Es mussten auch keine Bewohner wegen Ohnmachtsanfällen aufgrund polizeilicher Eingriffe ärztlich versorgt worden; einer der Flüchtlinge kam wegen Kreislaufproblemen zur vorsorglichen Untersuchung mit dem Rettungsdienst in das Krankenhaus. Inwieweit hier ein Bezug zum polizeilichen Einsatzgeschehen hergestellt werden kann, lässt sich - insbesondere im Nachgang - nicht objektiv bewerten und ist somit rein spekulativ. Ein Bewohner aus Haus 11 wurde wegen eines möglichen Wirkungstreffers durch Pfefferspray (Eingangsbereich Haus 11) vorsorglich dem Rettungsdienst in dem Areal zugeführt, wurde von diesem aber noch an Ort und Stelle entlassen.
Wie außerdem bereits berichtet, stellte sich außerhalb der Gebäude einer der Bewohner den Polizeibeamten mit einer Eisenstange bewaffnet und zunächst auch vermummt gegenüber. Diese bedrohliche Situation versuchten die Beamten durch den Einsatz von Pfefferspray zu entschärfen, was zunächst nur kurzfristig Erfolg zeigte. Nach jetzigen Erkenntnissen flüchtete der Mann nämlich und tauchte kurzfristig unter, ohne sich ärztlich behandeln oder zumindest hinsichtlich möglicher Verletzungen anschauen zu lassen. Stattdessen kehrte er kurz darauf zurück und machte innerhalb einer Gruppierung weiter Stimmung gegen den Polizeieinsatz. Er wurde anschließend festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat angeordnet, alle im Zusammenhang mit der vereitelten Festnahme und den folgenden Ereignissen bekannt gewordenen Straftaten konsequent zu ermitteln und die Verantwortlichen festzustellen bzw. zu identifizieren.
In allen Fällen, in denen sich der dringende Verdacht des Landfriedensbruchs ergab, wurde angeordnet, die Beschuldigten vorläufig festzunehmen und den zuständigen Ermittlungsrichtern vorzuführen.
Es ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft alle verfolgbaren Straftaten zu ermitteln. Dieser gesetzliche Auftrag wurde, wie allen Fällen in denen sich Verdachtsmomente für Straftaten ergeben, umgesetzt. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschuldigten Bewohner einer Erstaufnahmeeinrichtung sind.
Zusammenfassend ist uns wichtig, zu wesentlichen -unwahren- Vorwürfen des Flüchtlingsrats konkret Stellung zu beziehen:
1. Die Uhrzeit der Abschiebung sei „Schikane“
Zu welcher Zeit solche Maßnahmen durchgeführt werden, richtet sich im Wesentlichen nach
a) der Wahrscheinlichkeit den Betroffenen auch in der Unterkunft anzutreffen; viele Bewohner verbringen ihren Tag außerhalb der Einrichtung.
b) den rechtlich Bestimmungen; es besteht keine rechtliche Befugnis viele Stunden oder gar Tage vor einer solchen Maßnahme eine Person in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen.
c) der Startzeit des Fluges, mit dem der Betroffene ausreisen muss; erst im engen zeitlichen Zusammenhang ist eine Festnahme zulässig.
2. Von den gambischen Zuwanderern seien weder Gewalt noch Aggressionen ausgegangen
Neben massiven Sachbeschädigungen in der Unterkunft wurde mehrfach Feueralarm ausgelöst. Einsatzkräfte wurden mit heißem Wasser begossen, vermummte Zuwanderer griffen zu Pflastersteinen und einer Eisenstange und verhielten sich nicht nur gegenüber der Polizei, sondern auch gegenüber den Mitarbeitern vor Ort so aggressiv, dass diese sich verbarrikadierten und flüchten mussten.
3. Die Bewohner wurden in ihre Zimmer gesperrt und die Unterkunft verriegelt
Wir forderten die Bewohner mit Lautsprecherdurchsagen auch in englischer Sprache zum Verlassen der Unterkunft auf. Weil dem nicht nachgekommen wurde, umstellten wir die Gebäude außen und gingen in der Unterkunft zur Feststellung der Identitäten abschnittsweise vor. Viele der Gambier verschlossen die Türen selbst, wohl um sich der Identitätsfeststellung zu entziehen. Die Polizei hat kein einziges Zimmer abgesperrt.
4. Die Polizei fährt eine Kriminalisierungs- und Einschüchterungstaktik
Unsere Maßnahmen waren stets Folge des strafbaren und aggressiven Verhaltens einer Gruppe gambischer Zuwanderer. Wir kündigten unsere nächsten Schritte offen und transparent an und forderten jeden auf sich zu entfernen, der sich nicht mit der aggressiven Gruppe identifiziert. Das polizeiliche Vorgehen war rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig. Der Kräfteansatz von etwa 180 Beamten war schon aus Eigensicherungsgründen angemessen und erforderlich.
5. Die Polizei sprühte Tränengas, worauf mehrere Bewohner aus dem Fenster sprangen
In zwei verschiedenen Situationen wurde nicht zur Durchsetzung unserer Maßnahmen, sondern aus Eigensicherungsgründen gegenüber aggressiven und mit gefährlichen Gegenständen bewaffneten Zuwanderern vor den Unterkünften Pfefferspray eingesetzt. Ein Bewohner erlitt offenbar einen Kreislaufkollaps, der nicht mit dem Einsatz von Pfefferspray in Verbindung steht.
6. Die Polizei setzte in den Unterkünften Hunde ein
Diensthunde wurde nur im Außenbereich eingesetzt, nicht in den Gebäuden.
Polizeipräsident Michael Schwald äußert sich kritisch zu den mitunter unwahren Behauptungen des Flüchtlingsrates und stellt klar: „Die Aggressionen und die hohe kriminelle Energie, die ein Teil der gambischen Zuwanderer in der vergangenen Woche an den Tag legten, waren erschütternd. Die Anordnung der Untersuchungshaft in dreißig Fällen wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch zeigt, dass das Verhalten dieser Personen inakzeptabel und nicht hinnehmbar ist. Man kann von Glück sagen, dass bei dem Einsatz keiner der eingesetzten Polizeibeamten verletzt wurde. Die Darstellung der Ereignisse durch den Bayerischen Flüchtlingsrat entspricht nicht dem tatsächlichen Verlauf des Einsatzes. Offensichtlich soll hier durch die Behauptung unwahrer Tatsachen ganz bewusst Stimmung gemacht werden. Die Polizei wird auch in Zukunft bei Rechtsverstößen und Gewalt konsequent einschreiten und vollziehbare Beschlüsse vollziehen.“