Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
28.05.2018 - 19:52 - Oberhausen
Am gestrigen Abend (27.05.2018), gegen 20:30 Uhr, fiel Beamten in der Donauwörther Straße ein 11-jähriger Junge auf, der auf einem Hoverboard fuhr. Aufgrund seines Alters konnte der Junge die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen. Ebenfalls bestand für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz und verfügte auch über keine Zulassung. Die Polizei ermittelt nun wegen der verkehrsrechtlichen Verstöße. Anmerkung: Bei Hoverboards handelt es sich gem. § 1 Abs. 2 StVG um Kraftfahrzeuge. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h unterliegen sie den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Ein Fahrzeug darf gem. § 3 Abs. 1 FZV auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es zum Verkehr zugelassen ist. Beim Betrieb dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsgrund wird die Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt. Des Weiteren ist beim Betrieb auf öffentlichen Wegen oder Plätzen eine Haftpflichtversicherung erforderlich.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord