Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
16.04.2019 - 00:00 - Augsburg
Am Montag, den 15.04.2019, gegen 21:45 Uhr befand sich ein 21- jähriger Kosovare bei der Verkehrspolizei Augsburg, da gegen Ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz betrieben wurde. Im Rahmen der Abarbeitung wurde der Jourstaatsanwalt kontaktiert. Nach Abschluss des Telefonats tippte der Mann ständig auf sein Smartphone. Es wurde festgestellt, dass der Mann das Gespräch widerrechtlich aufgezeichnet und direkt verschickt hat. Prompt war ein weiteres Gespräch mit dem Staatsanwalt notwendig, da nun eine weitere Straftat, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, im Raum stand. Entsprechend wurde die zu hinterlegende Sicherheitsleistung noch erhöht, bevor der Mann entlassen wurde, nicht jedoch, ohne vorher die Aufzeichnung gelöscht zu haben.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord