25.03.2017 - 08:56 - Nördlingen

Vorfahrtsverletzung

Am Freitagvormittag fuhr ein 16-jähriger Schüler mit seinem Leichtkraftrad auf der Eseler Straße in Nördlingen in Richtung Herlinstraße. Dabei missachtete er die Vorfahrt einer 49-Jährigen, die mit ihrem Wagen von der Sudetenstraße in die Eseler Straße einfuhr. An der Einmündung gilt die Regel „rechts vor links“. Der 16-Jährige wich mit seinem Zweirad nach links aus, kam von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Gartenzaun. Er wurde leicht verletzt und mit dem Rettungswagen ins Nördlinger Krankenhaus gebracht. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2000,- Euro.

Quelle: Polizeiinspektion Nördlingen
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