Am 31.05.2018, gegen 14:30 Uhr, fuhr ein 35-jähriger Pkw-Fahrer von Hainsfahrt kommend zur B 466. Zunächst hielt dieser Fahrer an der Einmündung an, da aus Richtung Oettingen ein Pkw herannahte. Da dieses Fahrzeug den rechten Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt und zudem seine Geschwindigkeit verringert hatte, fuhr der Wartepflichtige in die Vorfahrtsstraße ein, da er der Meinung war, daß der andere Pkw nach rechts abbiegt. Nachdem der 77-jährige Pkw-Lenker nun doch geradeaus weiterfuhr, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Verletzt wurde dabei niemand. Der Sachschaden wurde vorab auf ca. 6000 Euro beziffert. Beide Fahrzeugführer werden nun zur Verantwortung gezogen.