Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
08.08.2017 - 12:52 - Wemding
Am Montag kurz nach 16.00 Uhr ereignete sich in der Monheimer Straße ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Eine 23jährige Pkw-Fahrerin wollte von der Wolferstädter Straße nach rechts in die Monheimer Straße abbiegen, war aber wartepflichtig. Eine 36jährige Wemdingerin fuhr auf der Vorfahrtsstraße stadteinwärts. Weil sie an ihrem Auto den rechten Blinker gesetzt hatte, nahm die 23jährige an, sie würde auch nach rechts abbiegen und fuhr in die Monheimer Straße ein. Dabei kam es dann zum Zusammenstoß zwischen beiden Autos. Die Unfallgegnerin hatte versehentlich den Blinker falsch betätigt. Eigentlich wollte sie nach links auf den Parkplatz eines Einkaufsmarktes abbiegen. Bei dem kleinen Unfall entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 € .
Rechtlicher Hinweis: Ein Wartepflichtiger darf sich nicht ausschließlich auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlassen. Erst wenn weitere Anzeichen, wie z.B. das Einlenken der Räder dazu kommen, spricht vieles dafür, dass das andere Fahrzeug tatsächlich abbiegen wird.
Quelle: Polizeiinspektion Donauwörth