Frontalunfall - Beim überholen Gegenverkehr übersehen
Am gestrigen 09.10.2019 befuhr um 20.55 Uhr eine 22-jährige aus dem Jurabereich mit ihrem Pkw Peugeot die Staatsstraße 2214 von Warching kommend in Fahrtrichtung Blossenau. Sie wollte einen vor ihr in gleicher Richtung fahrenden Sattelzug überholen, wählte hierzu allerdings die völlig falsche Örtlichkeit. Direkt vor einer beginnenden Rechtskurve, am Anfang einer Kuppe setzte die Autofahrerin - obwohl keinerlei Möglichkeit bestand, die Gegenfahrbahn einzusehen - verbotswidriger Weise zum Überholen des 40-Tonners an. Kurz nach dem Ausscheren auf die Gegenfahrbahn kollidierte sie nahezu frontal mit dem entgegenkommenden VW Passat eines 63-jährigen Denklingers. Durch die Wucht des Aufpralles wurden beide Autos und der Anhänger des 63-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert. Die Unfallverursacherin erlitt durch den Unfall leichte Verletzungen und wurde vor Ort nach ambulanter Behandlung



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