Am gestrigen 09.10.2019 befuhr um 20.55 Uhr eine 22-jährige aus dem Jurabereich mit ihrem Pkw Peugeot die Staatsstraße 2214 von Warching kommend in Fahrtrichtung Blossenau. Sie wollte einen vor ihr in gleicher Richtung fahrenden Sattelzug überholen, wählte hierzu allerdings die völlig falsche Örtlichkeit.
Direkt vor einer beginnenden Rechtskurve, am Anfang einer Kuppe setzte die Autofahrerin - obwohl keinerlei Möglichkeit bestand, die Gegenfahrbahn einzusehen - verbotswidriger Weise zum Überholen des 40-Tonners an. Kurz nach dem Ausscheren auf die Gegenfahrbahn kollidierte sie nahezu frontal mit dem entgegenkommenden VW Passat eines 63-jährigen Denklingers.
Durch die Wucht des Aufpralles wurden beide Autos und der Anhänger des 63-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert. Die Unfallverursacherin erlitt durch den Unfall leichte Verletzungen und wurde vor Ort nach ambulanter Behandlung entlassen.
Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges wurde mittelschwer im Halsbereich und durch Schürfwunden verletzt und per RTW in die Donau-Ries-Klinik nach Donauwörth gefahren. Glücklicherweise kam es bei beiden Verkehrsteilnehmern zu keinen schwereren Verletzungen.
Beide Pkw mussten als Totalschaden abgeschleppt werden, der Sachschaden beträgt ca. 30.000 EUR. Die Freiwillige Feuerwehr war mit 20 Einsatzkräften vor Ort. Aufgrund des groben Fehlverhaltens beim Überholen wurde gegen die Verursacherin ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, eingeleitet.