Am gestrigen Nachmittag, gegen ca. 16:20 Uhr, befuhr eine 60jährige Fahrzeugführerin die Ortsverbindungsstraße von Pflaumloch kommend in Richtung Nördlingen. Hier bog die 60jährige mit ihrem Fahrzeug nach rechts in den Nähermemminger Weg ein und hielt, auf Grund des rückstauenden Verkehrs, verbotswidrig auf dem Bahnübergang. Auf Grund Unachtsamkeit bemerkt die 60jährige Fahrzeugführerin nicht, dass sich die Schranke am Bahnübergang schloss und auf das Dach ihres Pkw prallte. Der heranfahrende Regionalzug musste bis zum Stillstand abbremsen. Der Zug und dessen Insassen wurden weder gefährdet, noch kamen sie zu Schaden. An der Schranke des Bahnüberganges konnte durch die aufnehmende Polizeistreife kein erkennbarer Schaden festgestellt werden. Der Sachschaden am Pkw der 60jährigen Fahrzeuglenkerin entstand ein Sachschaden von ca. 500,- Euro. Sie muss sich nun wegen einer