Auch ohne abschließende rechtliche Bewertung ist es wohl unstrittig, dass eine 80jährige Rentnerin von einem noch unbekannten Schlüsseldienst ausgenommen wurde.
Die Geschädigte hatte am Montagvormittag das Problem, dass sie sich aus ihrem Haus ausgesperrt hatte. Da vor Ort kein Schlüsseldienst erreichbar war, recherchierte eine Nachbarin im Internet eine Firma. Daraufhin erschienen zwei Männer, bohrten den alten Schließzylinder auf und setzten einen neuen Zylinder ein. Dafür stellten die Männer eine Summe von 1.860 euro in Rechnung, die nur auf einem Zettel notiert wurde.
Diesen Zettel unterschrieb die Geschädigte. Zuerst wurde dann eine Rechnung per Post angekündigt, gegen 10 euro Nachlass ging die Geschädigte aber auf eine Barzahlung ein. Sie händigte den Männern 1.850 euro aus. Eine Quittung oder eine bestätigte Rechnung erhielt sie dafür nicht. Am Dienstag entschloss sie sich