Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de

23.09.2017 - 22:50 - Nördlingen

Vorfahrtsverletzung

Am Freitagabend fuhr ein 37-Jähriger mit seinem Wagen von der Hahnengasse in Nördlingen kommend nach links auf die Scheckengasse ein. Dabei übersah er den von rechts kommenden Pkw einer 73-Jährigen, wodurch es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. An der Einmündung gilt die Regel „rechts vor links“. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von etwa 8000,- Euro.

Quelle: Polizeiinspektion Nördlingen
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