Bild: (Symbolbild) BGB-Movie.de
21.01.2019 - 00:00 - Augsburg
Am Sonntag (20.01.2019), gegen 06.00 Uhr, wurde die Polizei zu einer Schlägerei in die Bürgermeister-Fischer-Straße gerufen. Zeugen hatten eine Auseinandersetzung zwischen einem 21-jährigen Somalier und zwei bislang unbekannten Männern beobachtet. Im Laufe dieser Auseinandersetzung schlugen und traten die beiden Männer auf ihr Opfer ein. Selbst als dieser am Boden lag attackierten ihn die beiden Männer weiter. Als die beiden Zeugen dem Geschädigten zu Hilfe kamen, flüchteten die beiden Täter vom Tatort in Richtung Moritzplatz. Der 21-jährige Mann musste in das Universitätsklinikum Augsburg verbracht werden. Er konnte jedoch noch am selben Tag entlassen werden. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Umkreis mit mehreren Polizeistreifen verlief erfolglos.
- Die Täter wurden folgendermaßen beschrieben:
- beide ca. 20 Jahre alt,
- rund 185 cm groß,
- dunkelhäutig.
- Einer trug eine helle und der zweite eine dunkle Jacke.
Die Tat trug sich im überwachten Bereich der vor etwa einem Monat in Betrieb gegangene Videoüberwachung am Augsburger Königsplatz zu. Eine nachträgliche Auswertung des Videomaterials erfolgt im Rahmen der Ermittlungen.
UPDATE 25.01.2019
Die Ermittlungen unter Einbeziehung der Videoüberwachung am Königsplatz führten zur Ermittlung der beiden Männer, die am Sonntagmorgen (20.01.2019) einen Somalier in der Fußgängerzone in Augsburg angriffen und verletzten. Bei den Tätern handelt es sich um zwei Somalier (18 und 23 Jahre) aus dem Bekanntenkreis des Geschädigten. Die beiden Männer konnten in den heutigen Morgenstunden (25.01.2019) durch die Kriminalpolizei Augsburg widerstandslos an ihren gemeldeten Wohnsitzen angetroffen und festgenommen werden.Die zuständige Jugendermittlungsrichterin des Amtsgerichts Augsburg erließ zwischenzeitlich die von der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung beantragten Haftbefehle und setzte diese in Vollzug. Einzelheiten zu den Hintergründen der Tat, insbesondere zur Motivlage, die Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind, können, um diese nicht zu gefährden, nicht gemacht werden.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Nord