Am 22.01.2019 gegen 06.40 Uhr war eine 24 jährige Pkw-Fahrerin auf der Staatsstraße 2212 von Lutzingen in Richtung Höchstädt unterwegs, als ihr ein Fuchs vor das Fahrzeug lief. Das Tier wurde dabei vom Pkw erfasst und überrollt. Anstatt an der Unfallstelle zu warten und diese abzusichern, fuhr sie weiter und informierte verspätet die Polizei.
In der Zwischenzeit war ein nachfolgender 26 Jähriger mit seinem Pkw über den Fuchs gefahren und hatte sich dabei den Unterbodenschutz beschädigt. Durch die zwischenzeitlich verständigte Streife musste der Fuchs schließlich von der Fahrbahn geräumt werden um weitere Unfälle zu vermeiden. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von ca. 2000 Euro.
Gegen 07.30 Uhr wurde zudem ein totes Reh auf der Aislinger Straße auf Höhe der Baggerseen gemeldet. Auch hier war das Reh von einem bislang unbekannten Fahrzeug erfasst und auf der Fahrbahn zurückgelassen worden. Das Tier musste ebenfalls von einer verständigten Streife von der Fahrbahn geräumt werden.
Die Polizei Dillingen rät hierzu, dass auch bei Wildunfällen der Unfallbeteiligte immer verpflichtet ist, die Unfallstelle entweder selbstständig zu räumen oder abzusichern. In jedem Fall ist es nicht ausreichend, den Unfall nachträglich telefonisch zu melden und das überfahrene oder angefahrene Tier auf der Fahrbahn zurückzulassen. Dieses stellt eine erhebliche Gefahr für nachfolgende Fahrzeuge dar und kann zu weiteren Unfällen führen. Der Unfallschaden sollte durch die hinzugerufene Polizei festgestellt werden, die im Anschluss eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausstellen kann. Durch die Beamten wird auch der zuständige Jagdpächter verständigt. Dieses ist besonders wichtig, wenn angefahrene Tiere nach einem Unfall fliehen und möglicherweise verletzt sind.